# Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stempel-Uhr Fassung 2026-09-07. Für neue Online-Abschlüsse ab Veröffentlichung dieser Fassung. Bestehende Vereinbarungen bleiben unverändert; ein Seitenaustausch begründet keine rückwirkende Zustimmung. ## 1. Anbieter und Kundenkreis Quansatech GmbH, Steyrtalstraße 88, 4523 Neuzeug, Österreich, FN 581923w, Landesgericht Steyr, UID ATU78497912. Kontakt: office@quansatech.at, +43 720 895056. Stempel-Uhr richtet sich an Unternehmer für den betrieblichen Einsatz. Die handelnde Person muss für ihren Betrieb vertretungsberechtigt sein. Individuelle ausdrückliche Vereinbarungen gehen vor. Abweichende Kundenbedingungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters. ## 2. Leistung Stempel-Uhr stellt eine browserbasierte Arbeitszeiterfassung bereit. Beschäftigte buchen Kommen, Gehen und Pausen an einem eingerichteten Tablet oder PC. Berechtigte Administratoren verwalten Mitarbeiter, Arbeitszeitmodelle und Abwesenheiten, prüfen Zeitübersichten, korrigieren Buchungen nachvollziehbar und erstellen PDF-Stundenzettel und CSV-Exporte. Umfang und Limits richten sich nach dem gewählten Tarif. Hardware, Internetanschluss und etwaige NFC-Leser sind ohne gesonderte Bestellung nicht enthalten. Benötigt werden geeignete Geräte und ein aktueller Browser mit Internetzugang. Nicht zugesagt sind Offline-Betrieb, GPS-, Projekt- oder Schichtplanung, ein vollständiges HR-System sowie eine direkte BMD-/DATEV- oder Lohnabrechnungsintegration. Eine Monatsübersicht ist keine verbindliche Freigabe oder unveränderliche Abschlusssperre. ## 3. Kostenloser Test und Vertragsschluss Mit erfolgreicher Registrierung und Freischaltung kommt der kostenlose Testvertrag einschließlich der ausdrücklich bestätigten AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags samt Anlagen zustande. Vertragsfassung, bestätigende Person und Zeitpunkt werden gespeichert. Die Unterlagen und der individuelle Vertragsnachweis sind unter „Mein Konto“ herunterladbar. Die Datenschutzhinweise informieren gesondert; optionale Statistik erfordert eine getrennte Einwilligung. Der Test dauert 14 Tage ab Registrierung, beginnt öffentlich mit Basic für bis zu fünf Mitarbeiter und einen Stempelpunkt und benötigt keine Zahlungsdaten. Ein kostenpflichtiges Abo entsteht nicht automatisch. Danach sind neue Buchungen und Änderungen einschließlich Kiosk-Buchungen gesperrt; der Exportzeitraum nach Ziffer 9 bleibt erhalten. Ein kostenpflichtiges Abo setzt eine ausdrückliche Bestellung voraus. Tarif, Zeitraum und Preis einschließlich anwendbarer Steuer werden vorher angezeigt. Die Bestellung wird mit Bestätigung beziehungsweise bezahlter Freischaltung angenommen. Ein Zahlungsabbruch oder bloßer Rücksprung von der Zahlungsseite bestätigt keine Zahlung. ## 4. Preise und Zahlung Es gelten die bei Bestellung vereinbarten Preise in Euro netto zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer. Basic kostet in dieser Angebotsfassung 19,90 Euro monatlich oder 199 Euro jährlich, Team 39,90 Euro monatlich oder 399 Euro jährlich, Pro 69,90 Euro monatlich oder 699 Euro jährlich, jeweils netto. Ein Jahresabo wird jährlich abgerechnet und ist nicht monatlich kündbar. Eine Änderung öffentlicher Preise ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Die Online-Zahlung erfolgt über Stripe. Das vereinbarte Entgelt wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Gesonderte Einrichtung, Hardware oder Dienstleistungen werden nur nach ausdrücklicher Bestellung verrechnet. Die Datenschutzhinweise erläutern die Zahlungsabwicklung. Bei Fehlzahlungen wird der Kunde über den Zahlungsdienst beziehungsweise den Anbieter informiert und erhält Gelegenheit zur Klärung. Eine bloße fehlgeschlagene Zahlung gilt nicht als Kündigung und startet keine Löschfrist. Bei wirksamer Beendigung oder einer erforderlichen Sperre kann der Schreibzugriff enden; berechtigte Datenrückgabe erfolgt gegebenenfalls über einen geprüften sicheren Ersatzweg. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. ## 5. Laufzeit und Kündigung Ein kostenpflichtiges Monats- beziehungsweise Jahresabo verlängert sich um den vereinbarten Zeitraum, sofern nicht gekündigt. Die Kündigung über die Kontofunktion verhindert die Verlängerung zum Ende der laufenden Periode. Der Kunde kann das Ende im Konto prüfen und bei Problemen office@quansatech.at kontaktieren. Rechte zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein Tarif- oder Intervallwechsel bedarf eines gesonderten Auftrags; dabei angezeigte anteilige Verrechnungen sind zu berücksichtigen. Der Test wird weder durch Nichtkündigung noch durch Nichtabruf von Daten kostenpflichtig verlängert. ## 6. Mitwirkung und Aufzeichnungen Der Kunde schützt Zugangsdaten, PINs und Kiosk-Links, verwaltet Berechtigungen und entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten den Zugriff. Archivierung eines Mitarbeiters ist keine Datenlöschung. Er legt die anwendbaren Arbeitszeitmodelle fest, prüft offene Buchungen, Korrekturen und Exporte und bewahrt erforderliche Nachweise auf. Der Betrieb entscheidet über Rechtsgrundlagen, Beschäftigteninformation und betriebliche Aufbewahrung. Die Software ersetzt keine individuelle Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung. Kundenseitige Pflichten heben die eigenen Sicherheits- und Datenschutzpflichten des Anbieters nicht auf. ## 7. Betrieb und Unterstützung Anwendungs-Hosting erfolgt in Wien; Plattform-Backups im Eigenbetrieb Quansatech/PrimeHosting ausschließlich in Österreich. Geschäftliche E-Mails werden über Microsoft 365 verarbeitet. Die näheren Rollen und Verarbeitungen stehen in den Datenschutzhinweisen und dem AVV. Hilfe: https://stempel-uhr.at/hilfe. Störungen und Fragen: office@quansatech.at; Support-Chat nach Tarif. Ohne gesonderte Vereinbarung werden weder 24/7-Personalbetreuung noch eine bestimmte Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit zugesagt. Notwendige Wartungs- und Schutzmaßnahmen können den Zugriff vorübergehend einschränken. Geplante wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab, dringende Schutzmaßnahmen soweit möglich zeitnah mitgeteilt. ## 8. Nutzungsrechte, Gewährleistung und Haftung Die Software- und Schutzrechte verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den Rechteinhabern. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten betrieblichen Umfang und Zeitraum. Kundendaten werden nicht Eigentum des Anbieters. Wesentliche vereinbarte Leistungen bleiben bei technischen Weiterentwicklungen erhalten. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen; bei behebbaren Softwaremängeln erfolgt zunächst die gesetzlich vorgesehene Verbesserung oder Ersatzleistung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Haftung, insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen, wird nicht ausgeschlossen. ## 9. Rückgabe, Export und Löschung Die Beschäftigtendaten werden nach dem gesonderten AVV verarbeitet. Regelmäßige Plattform-Backups dienen der Wiederherstellung, nicht einer unbegrenzten Kundenarchivierung. Der Kunde sichert die für seine Nachweise erforderlichen Exporte. Ab tatsächlichem Testende ohne Folgeauftrag beziehungsweise wirksamem Vertragsende stehen 30 Kalendertage Lesezugriff und Export ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung. Der Kündigungsklick allein startet diese Frist nicht. Der berechtigte Kontokontakt wird zum Ende des Tests/Vertrags und mindestens sieben Kalendertage vor Exportende über den konkreten Termin informiert. In „Mein Konto“ ist ein strukturierter JSON-Export der betrieblichen Anwendungsdaten verfügbar; PDF und CSV bleiben in den Auswertungen nutzbar. Zugangsschlüssel, Passwörter und fremde Mandantendaten werden nicht mitgeliefert. Für darüber hinaus erforderliche Rückgabe, Anbieterwechsel oder Probleme steht office@quansatech.at zur Verfügung. Der Standardexport und die vertraglich geschuldete Löschung verursachen kein zusätzliches Entgelt. Nach der Exportphase werden die beauftragten Anwendungsdaten ohne unnötige Verzögerung, spätestens binnen sieben Kalendertagen aus den produktiv nutzbaren Systemen und Arbeitskopien gelöscht. Betroffene Plattform-Backupkopien werden spätestens 30 Kalendertage nach tatsächlicher Produktivlöschung entfernt oder nachweisbar unbrauchbar gemacht. Sie bleiben bis dahin vom regulären Zugriff ausgeschlossen. Bei einer Wiederherstellung sind Löschungen vor erneuter produktiver Freigabe anzuwenden. Im gewöhnlichen Ablauf endet der Export nach 30 Tagen, die Produktivlöschung spätestens nach 37 Tagen und der Plattform-Backup-Auslauf spätestens nach 67 Tagen ab Test-/Vertragsende. Berechtigte frühere Löschweisungen werden nach Prüfung ohne unnötige Verzögerung umgesetzt, produktiv spätestens binnen sieben Kalendertagen; die Backupfrist beginnt dann früher. Zwingende kürzere Fristen gehen vor. Eine Wiederherstellung bereits gelöschter Daten wird nicht zugesagt. Bei einem einschlägigen Anbieterwechsel nach Kapitel VI des Data Act beträgt der Abruf mindestens 30 Kalendertage nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums. Die gewöhnliche Exportfrist verkürzt diesen Zeitraum nicht. Zwingende Wechsel-, Rückgabe- und Löschvorgaben gehen vor. Rechtzeitig verlangte Rückgabe wird nicht durch einen vom Anbieter verursachten Exportausfall vereitelt; notwendige Verlängerungen werden mit Grund und neuem Endpunkt dokumentiert. Der Wechsel kann über office@quansatech.at eingeleitet werden; exportierbare Daten, Verfahren, zeitlicher Ablauf und erforderliche Mitwirkung werden vor Durchführung abgestimmt. Gesetzlich erforderliche Rechnungs-/Buchhaltungsbelege werden getrennt grundsätzlich sieben Jahre ab Schluss des zugehörigen Kalenderjahres aufbewahrt, nicht sämtliche Beschäftigtendaten. Minimale Vertrags- und Löschbelege bleiben für erforderliche Rechtsnachweise grundsätzlich bis zu drei Jahre erhalten. Konkrete gesetzliche Sonderfälle werden zweckgebunden abgegrenzt. Die tatsächliche Löschung und der Abschluss des Backup-Auslaufs werden nachvollziehbar bestätigt. ## 10. Schlussbestimmungen Es gilt österreichisches Recht, soweit zwingende Vorschriften nicht entgegenstehen. Gerichtsstand ist im rechtlich zulässigen B2B-Umfang der Sitz des Anbieters. Individuelle Vereinbarungen und der AVV bleiben Bestandteil der Vertragsbeziehung. Neue Fassungen werden versioniert und nicht allein durch Austausch einer Website rückwirkend Vertragsbestandteil. Unwirksame Einzelbestimmungen lassen die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.